Sie haben drei Möglichkeiten, den Fundort auf der Karte einzutragen:

  1. Adresse eingeben: Wissen Sie die Adresse des Fundortes? Dann tragen Sie diese gerne in das Adressfeld ein. Der Fundort wird somit automatisch in der Karte markiert.
  2. Automatische Standortermittlung: Sind Sie gerade am Standort Ihres Fundes? Dann können Sie ihn automatisch mit dieser Schaltfläche eintragen lassen.
    Achtung: Dazu muss auf Ihrem Gerät die Standortfreigabe aktiviert sein.
  3. Markierung setzen: Sie können in die Karte zum Fundort hineinzoomen. Wählen Sie anschließend die Schaltfläche neben der Karte aus. Gehen Sie nun wieder zur Karte und markieren Sie den Fundort mit einem Klick. Wenn Sie die Markierung nochmals verändern möchten, wählen Sie bitte nochmals die Schaltfläche neben der Karte aus und platzieren Sie den Fundort neu. Anschließend werden Sie gebeten, die neue Platzierung zu bestätigen.

Angaben zur Fundmeldung

Bitte prüfen Sie die Adressangabe zum Fundort: Ist diese hier richtig dargestellt? Korrigieren Sie andernfalls Ihre Eingabe bitte nochmals oben in der Karte.
Bitte ergänzen Sie Ihre Beobachtung mit Fotos, Videos oder Rufsequenzen. Diese Belege dienen der Überprüfbarkeit Ihrer Meldung. Informationen zur Prüfung

Persönliche Angaben

Einwilligungen

a) Fotos/Videos/Audios

b) Kontaktaufnahme über E-Mail zum Gartenschläfer


Wenn Sie weitere Informationen vom BUND auch zu anderen Projekten erhalten möchten, klicken Sie bitte hier.

Informationen zur Datenverarbeitung und Umgang mit personenbezogenen Daten

Mit Ihrer Meldung tragen Sie zur Erfassung und wissenschaftlichen Erforschung der aktuellen Verbreitung des Gartenschläfers sowie der anderen Bilcharten bei. Die persönlichen Angaben Ihres Vor- und Nachnamens sowie Ihre E-Mail-Adresse werden für die wissenschaftliche Verarbeitung und Überprüfung der Angaben benötigt, beispielsweise falls sich Rückfragen zu Tierart, Fundort, Fundorttyp und Fundortdatum ergeben. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet Ihre Teilnahme an dieser Aktion auf der Grundlage von Art. 6 (1) f) DSGVO.¹

Die Verifizierung Ihrer Fundangaben erfolgt durch den BUND Landesverband Thüringen im Rahmen einer Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, durch die Justus-Liebig-Universität gem. § 24 HDSIG sowie durch speziell geschulte Ehrenamtliche, die auf die Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet sind. Die Melder*innen werden über die Verifizierung Ihrer Fundangaben informiert. Die Daten aus den verifizierten Meldungen finden Eingang in eine im Projekt „Spurensuche Gartenschläfer“ (Projektlaufzeit 2018-2024) entwickelte Bilchdatenbank. Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten – über den Namen hinaus - aus der Verifizierung an weitere Dritte wie beispielsweise den amtlichen Naturschutz erfolgt nicht. Die Meldungen hingegen findet Eingang in die Landesfachinformationssysteme der Länder. Warum das wichtig ist, können Sie in der Erklärung „Datenübernahme Landesfachinformationssysteme“² nachlesen.

Nach erfolgreicher Verifizierung der Meldungen werden diese in der Bilchdatenbank der Justus-Liebig-Universität (Gießen) und der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (Frankfurt am Main) jeweils eigenverantwortlich auf der Grundlage von § 24 HDSIG bzw. § 27 BDSG (Datenverarbeitung zu wissenschaftlichen Forschungszwecken) gespeichert.

Die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, verpflichten uns zum ordnungsgemäßen und zweckgebundenen Umgang mit Daten der Nutzer*innen unseres Internetauftritts. Hier finden Sie detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den BUND-Bundesverband.

Weitere Informationen zu Datenverarbeitungen im Rahmen Ihres Besuches dieser Webseite finden Sie in den Datenschutz- und Cookie-Richtlinien.

Selbstverständlich können Sie die vorgenannten Einwilligungen jederzeit einzeln oder insgesamt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter gartenschlaefer@bund.net widerrufen.

¹ Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie das Bundesdatenschutzgesetz, verpflichten den BUND e.V. Bundesverband zum ordnungsgemäßen und zweckgebundenen Umgang mit Daten der Nutzer*innen der „Meldestelle Gartenschläfer“.
Sofern hier nicht abweichend beschrieben, finden Sie weitere, detaillierte Informationen zur Datenverarbeitung nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch den BUND e.V. Bundesverband: https://www.bund.net/datenschutz.

² Eine unentbehrliche Grundlage für die Bewertung von Zustand, Gefährdung und zukünftiger Entwicklung der biologischen Vielfalt in Deutschland ist die Beobachtung und Erfassung des Vorkommens, der Verbreitung und der Bestandssituation von Arten.
Ohne dass Arten systematisch erfasst werden, lassen sich keine Aussagen dazu treffen, ob es ihnen besser oder schlechter geht als bspw. vor 10 Jahren.
Dazu haben die Länder Arterfassungssysteme, in denen die Informationen zu den Vorkommen in einheitlicher Form archiviert und für die Zwecke des Naturschutzes verfügbar gehalten werden. Der Datenbestand wird kontinuierlich aktualisiert und ausgewertet.
Jeden Tag werden Vorhaben in Deutschland geplant und umgesetzt. Es werden Straßen gebaut, Windparks geplant, Solarfelder eingerichtet, Ausnahmegenehmigungen zur Fällung von Bäumen beantragt oder Eingriffe in Schutzgebiete vorgenommen.
Der Vorhabenträger unterliegt einer ganzen Anzahl von Auflagen, bevor er ein Vorhaben umsetzen kann. Unter anderem muss er die im Plangebiet vorkommenden Arten abfragen und bei seiner Planung berücksichtigen. Diese Abfragen finden bei den Ländern statt. Meldungen zu Tieren und Pflanzen, die hier nicht eingegangen sind, finden u.U. keinen Eingang in die Planungen.
Deshalb ist die Weitergabe Ihrer Daten an die Fachinformationssysteme der Bundesländer so wichtig.
Aber warum die Meldung nicht vom Melder oder der Melderin trennen und die Meldung anonymisieren?
Aus wissenschaftlicher Sicht gehören Melder/in und Meldung immer zusammen. Zum einen liegt das daran, dass die Meldung das Eigentum des Melders/ der Melderin ist. Man steht mit seinem Namen für seine Meldung. Wir als Verband und auch die Naturschutzbehörden der Länder dürfen Ihre Daten nutzen, sie gehören uns aber nicht. Das geistige Eigentum bleibt unangetastet.
Ein weiterer Punkt ist, dass die meisten Melder/innen nicht nur eine Meldung abgeben. Auch aus der Summe der Meldungen können Informationen gewonnen werden.
Bekommen wir bspw. die Meldung eines Gartenschläfers ohne Belegfoto rein, der Melder oder die Melderin hat aber bereits einige Gartenschläfer mit Bildnachweis geliefert, so kann davon ausgegangen werden, dass es sich hier um eine sichere Meldung handelt und das, obwohl das Belegfoto fehlt.
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  • Bis zu 3 Bilddateien (Formate: jpeg, jpg, png) bei einer maximalen Größe von 12 MB pro Bild.
  • 1 Audiodatei (Formate: mp3, wav) mit einer maximalen Größe von 5 MB.
  • 1 Videodatei (Formate: mp4, avi) mit einer maximalen Größe von 100 MB.

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